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Hausordnung Redoutensaaltrakt

der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m. b. H.

PRÄAMBEL:

Der Betreiber der Hofburg Vienna (HV) ist die Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsges.m.b.H. Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der HV unterliegen den in Österreich geltenden Gesetzen und Verordnungen, insbesondere den Vorschriften des Wiener Veranstaltungs- und Veranstaltungsstättengesetzes. Alle sich daraus ergebenden Vorschriften sind einzuhalten. Diese Hausordnung gilt für jeden Besucher sowie Veranstalter bzw. deren Mitarbeiter oder von diesen beauftragte Personen und Firmen der Hofburg Vienna:

1. Jeder Besucher der Hofburg Vienna hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Das Betreten der Räumlichkeiten in Papierkostümen, mit Luftballons oder sonstigen Gegenständen, die die Sicherheit der Besucher gefährden oder Schäden in den Räumlichkeiten verursachen könnten, ist verboten. Das Entzünden von Wunderkerzen oder anderen pyrotechnischen Artikeln sowie das Mitbringen von Gegenständen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (insbesondere Flaschen, Becher, Krüge und Dosen) ist verboten. Ebenso ist das Einbringen von Waffen jeglicher Art verboten, dazu zählen insbesondere Schusswaffen und Messer, Schlagringe bzw. sonstige Stichwaffen (auch historischer Art) sofern nicht eine Zustimmung der HV vorliegt. Besucher haben sich in den Räumlichkeiten der HV entsprechend der größtmöglichen Schonung der baulichen Substanz und des sonstigen Inventars zu verhalten und haben dieses widmungsgemäß zu verwenden.

2. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden, insbesondere an Räumen, Einrichtungen und Kunstwerken der HV nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Die Hofburg Vienna übernimmt keinerlei über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung für Unfälle, die Besucher der Räumlichkeiten betreffen.

3. Aus Sicherheitsgründen werden die Eingänge, Erschließungsflächen und Räumlichkeiten videoüberwacht.

4. Über das Verbot des Einbringens von Waffen jeglicher Art hinausgehend ist auch das Tragen von Waffen (außer in den Fällen einer erteilten Bewilligung der HV) sowie die Mitnahme oder Konsumation von Drogen in die/der HV strikt untersagt. Die HV behält sich das Recht vor, bei Zutritt oder begründetem Verdacht, Bekleidungsstücke von Personen sowie mitgeführte Behältnisse und Gegenstände zu durchsuchen.

5. Unter Einfluss von Drogen stehende Personen, Betrunkene, Randalierende und Personen, die die Regeln des öffentlichen Anstandes verletzen, oder sonst gegen die Bestimmungen des Wiener Landessicherheits- bzw. des Sicherheitspolizeigesetzes oder des Strafgesetzbuches verstoßen, wird der Zutritt zur HV verwehrt, bzw. werden des Hauses verwiesen.

6. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Blindenführ- und Partnerhunde für behinderte Menschen. Der Halter eines derartigen Hundes muss beim Zutritt in die Räumlichkeiten einen Behindertenausweis bzw. -pass und den Nachweis über die vorliegende Qualifikation des Hundes vorweisen. Die Blindenführ- und Partnerhunde sind an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

8. Rollstuhlfahrer (und allenfalls Begleitpersonen) sind an den für sie vorgesehenen Bereichen zu platzieren und vor Beginn der Veranstaltung von dem für sie vorgesehenen Fluchtweg bis ins Freie in Kenntnis zu setzen.

9. Überkleider und Schirme sowie größere Taschen und Behältnisse (wie insbesondere Rucksäcke und Koffer) sind in der Garderobe abzugeben. Kinderwägen sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen und dürfen nicht in die weiteren Räumlichkeiten der HV mitgenommen werden. Im Falle von Verlust oder Beschädigung von abgegebenen Gegenständen ist jegliche Haftung des Betreibers der HV ausgeschlossen.

10. Fundgegenstände sind beim Empfang abzugeben. Nicht abgeholtes Gut wird innerhalb von sieben Werktagen von der HV dem zuständigen Fundamt übermittelt.

11. Rauchverbote gemäß den Bestimmungen des Tabakgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind stets zu beachten. In der HV gilt striktes Rauchverbot, ausgenommen in ausgewiesenen Bereichen. Die Betriebsgesellschaft haftet weder für die Einhaltung eines allfälligen Rauchverbotes noch für Schäden oder Drittschäden, welche durch das Rauchen entstehen könnten.

12. Die Räumlichkeiten sind stets reinzuhalten; während der Anwesenheit von Besuchern dürfen grundsätzlich keine belästigenden und nur aktuell notwendige Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Die Beleuchtung einschließlich Not- und Zusatzbeleuchtungen, darf erst nach Verlassen von Besuchern und Mitarbeitern (sofern es sich nicht um Mitarbeiter eines notwendigen Permanenzdienstes handelt) abgeschaltet werden.

13. Fluchtwege, Notausgänge und Transportwege sind stets freizuhalten. Fluchtwege und Notausgänge sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benützen. Für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Gegenstände in und vor den Räumlichkeiten der Hofburg Vienna, behält sich die HV das Recht der Ortsveränderung auf Kosten des Verursachers vor.

14. Die Veränderung oder das Umstellen der vorgegebenen Einrichtungen, wie z.B. von Sesseln, Tischen, Dekorationen, Kunstwerken usw. und insbesondere aller Schutzeinrichtungen sowie jede Manipulation an technischen Einrichtungen ist verboten.

15. Die Benützung von Aufzügen durch Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

16. Sofern keine ausdrückliche Ausnahme für bestimmte Veranstaltungen oder sonst im Einzelfall durch die HV erteilt wird, besteht in der HV ein Verbot des Fotografierens, Filmens und Herstellens von Tonaufzeichnungen. Bei entsprechenden Zuwiderhandlungen behält sich die HV das Recht vor, jene Person, die mit einem Gerät angetroffen wird, mit welchem Fotos, Filme oder Tonaufnahmen hergestellt wurden, zur Löschung dieser Aufnahmen anzuhalten oder bis zu einer entsprechenden Klärung, das Gerät einzubehalten.

17. Jegliche Verkaufstätigkeit sowie das Verteilen von Schriften und Waren aller Art sind im unmittelbaren Bereich vor der HV und in den Räumlichkeiten der HV nicht gestattet. Umfragen und/oder Befragungsaktionen sind an die vorherige Zustimmung der HV gebunden. Das Plakatieren, Verteilen von Flugzetteln usw. sind vor den Eingängen, an den Außenfronten sowie in den Räumen der HV verboten, ebenso Kundgebungen oder Demonstrationen. In jedem Fall des Plakatierens oder der Verteilung von Flugzetteln wird ein Mindestbetrag von Euro 150,- als pauschalierter Schadenersatz eingehoben.

18. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind Besucher verpflichtet, Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes Folge zu leisten. In den Räumen und auf Erschließungsflächen der HV angebrachte Kundmachungen - wie beschilderte Zutrittsverbote und Absperrungen - sind genauestens zu befolgen.

19. Im Gefahren- und Brandfall muss umgehend das Aufsichts- und Sicherheitspersonal informiert und deren Anordnungen und Durchsagen Folge geleistet werden. Bei Ertönen der Alarmsirene sind die Räumlichkeiten über die nächstgelegenen Fluchtwege zu verlassen. Gefährdeten und Verletzten ist Hilfe zu leisten.

20. Die HV behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße, zur Aufnahme von Personendaten den Ausweis der betreffenden Person zu verlangen und Hausverbot zu erteilen sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Ein Ersatz für gegebenenfalls gelöste Eintrittskarten findet nicht statt.

21. Die Nichteinhaltung der Bescheide und Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes, einschließlich der genehmigten Hausordnung, unterliegt den Strafbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

Hier können Sie die Hausordnung downloaden.